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Verordnung

Ausstellungsreglement (AR)
• Die Ausstellung wird nach dem AR und AB/AR der SKG durchgeführt. Diese können direkt beim Sekretariat der SKG, Postfach 8276, CH-3001 Bern, bezogen werden. CAC und Res.-CAC nach den Bestimmungen der SKG vergeben. (Oder kann auf der Webseite der SKG, in Format PDF www. hundeweb.org geladen werden.)
• Nach erfolgter Anmeldung erhält des Aussteller, ob sein(e) Hund(e) angenommen oder zurückgewiesen ist (sind).
• Die Ausstellungsleitung (AL) versichert die ausgestellten Hunde gegen Schädigungen durch Feuer oder Explosion (max. CHF. 2000.-) Sie übernimmt aber keinerlei Haftung für Schäden oder Verluste (Diebstahl, Entlaufen, Verletzungen, usw.).
• Mit der Einsendung des Meldescheins verpflichtet sich der Hundehalter, zur Bezahlung des Standgeldes. Er erklärt das AR und AB/AR der SKG zu kennen.
• Eine Meldung des gleichen Hundes in mehreren Klassen ist nicht zulässig.
• Jeder Meldung ist eine Fotokopie der Abstammungsurkunde beizulegen.

• Championklasse: Fotokopie des Championausweises.
• Gebrauchsklass:
Fotokopie der Bestätigung des zuständigen Landesverbandes über eine erfolgreiche bestandene Gebrauchshundeführung.
• Zuchtgruppen: Eine Zuchtgruppe besteht aus mindestens drei Rüden und/oder Hündinnen eines Züchters aus eigener Zucht (gleiche Rasse, gleicher Zuchtname), ungeachtet , ob sich die Hunde in seinem Eigentum befinden oder nicht. Sie müssen Gleichzeitig in einer Klasse gemäss Art. 9.2 des AR gemeldet sein.
• Paarklassen: Eine Paarklasse besteht aus einem Rüden und einer Hündin, die im Eigentum des selben Aussteller sein müssen. Die Beurteilung der Paarklasse ist die Gleiche, wie die Beurteilung der Zuchtgruppe. Gesucht wird das ideal-typische Zuchtpaar.

Aus dem Ausland importierte Hunde vom Besitzern mit Wohnsitz in der Schweiz, müssen vor der Anmeldung im SHSB (Schweiz. Hundestammbuch in Bern) registrier werden.

Zurechtmachen und Mitbringen von Hunden
Auf Ausstellungsgelände ist ein über das Bürsten und Kämmen hinausgehendes Zurechtmachen von Hunden unter Verwendung jeglicher Mittel und Hilfe untersagt. Gleiches gilt für das Halten eines Hundes an einem so genannten Galgen. Ebenfalls verboten ist das Wickeln oder Einflechten der Haare von Hunden.
Das Mitbringen von Welpen unter drei Monaten ist generell verboten. Das Mitbringen von Welpen von drei bis sechs Monaten ist nur dann zugelassen, wenn der schriftliche Nachweis über den vollständigen Impfschutz (mittels Heimtier- oder Impfausweis) erbracht werden kann. Das Mitbringen von nicht zur Ausstellung gemeldeten Hunden jeglichen Alters auf das Ausstellungsgelände mit Zweck diese zu veräussern, ist untersagt.

Aussteller aus der Schweiz
Das Tollwut-Schutzimpfungsobligatorium wurde aufgehoben. Zum Schutze Ihres Hundes empfehlen wir Ihnen jedoch, diesen gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten impfen zu lassen.

Aussteller aus dem Ausland
Beachten Sie die Einreisebestimmungen in der Schweiz. Tierärztliches Tollwutzeugnis an der Grenze unbedingt erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Grenzübertritt erfolgt sein, darf aber nicht älter als ein Jahr sein.

Verhaltensregel
Die Hunde werden nicht in Boxen untergebracht. Falls Sie di Hunde bei sich haben möchten, halten Sie sie an der Leine. Bitte sorgen Sie dafür, dass das Gelände nicht verunreinigt wird. Versäuberungsplätze, Abfallkübel und Kotaufnahmetaschen stehen zur Verfügung.


In der Schweiz die Hunde mit dem geschnittenen Schwanz oder den Ohren sind von Ausstellung verboten. Nicht eine Rückzahlung in Einschreibungsfall.

Die richtige Klasse für meinen Hund
Welpenklasse (WK)              3 - 6 Monate
Jüngstenklasse (JüK)           6 - 9 Monate
Jugendklasse (JK)                9 - 18 Monate
Zwischenklasse (ZK)             15 - 24 Monate
Offene Klasse (OK)               ab 15 Monate
Gebrauchshundeklasse (GK)  ab 15 Monate
Championklasseasse (ChK)    ab 15 Monate
Veteranenklasse (VK)           ab 8 Jahr
Hors concours (HCK)             ab 9 Monate

Neue
Jeder mit V 1 platzierter Hund in der Jugend - Zwischen - Offene - Gebrauchs - Champion - Veteranen Klasse kann ein CAC erhalten,

Schweizer Schönheits-Champion
Der Titel eines «Scnweizer Schônheits-Champion» wird von der SKG verliehen, und zwar für; Hunde, die in der Schweiz 4 CAC unter mindestens drei verschiedenen Richtern an schweizerischen Ausstellungen erhalten haben, davon mindestens zwei an internationalen Ausstellungen.
Für die Homologation des Titels «Schweizer Schönheits-Champion» muss zwischen der ersten und der letzten der vier erforderlichen Anwartschaften für das CAC ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens 366 Tagen liegen Der Titel «Schweizer Schônheits-Champion» kann auch einem Hund verliehen werden, dessen von der FCI anerkannte Abstammungsurkunde nicht drei vollstândige Ahnen- Generationen aufweist.

Schwelzer Jugend-Schônheits-Champbn
Der Titels eines «Schweizer Jugend-Schônheits-Champion» wird von der SKG verliehen und zwar für Hunde, die in der Schweiz in der Jugendklasse (JK von 9-18Monaten) 3 Jugend-CAC unter mindestens zwei verschiedenen Richtern an schweizerischen Ausstellungen erhalten haben, davon mindestens eines an einer internationalen Ausstellung.

Schweizert Veteranen-Schönheits-Champion
Der Titels «Schweizer Veteranen-Schônheits-Champion» wird von der SKG verliehen und zwar für Hunde, die in der Schweiz in der Veteranenklasse (VK ab 8 Jahren) 3 Veteranen-CAC unter mindestens zwei verschiedenen Richtern an schweizerischen Ausstellungen erhalten haben, davon rnindestens eines an einer internationalen Ausstellung.

Homologierung des Titels «Schweizer Schönheits-Champion»
Airedale Terrier
Bestandene Ankörung oder Gebrauchshundeprüfung mit AKZ (ohne BH 1). Körfähige Hüftgelenke gemäss Zucht-und Körreglement des SATC.

Australian Shepherd
FCI anerkanntes HD A oder B, ED 0 oder 1 Zeugnis sowie ein negatives Augenattest, das nicht älter als ein Jahr ist.

Ausländische Hirtenhunde
Cão da Serra de Aires. Cão da Serra da Estrela, Cão de Castro Laboreiro, Karst Schäferhund, Kaukasischer Schäferhund. Komondor, Maremmano. Mudi, Polski Owzcarek Podhalariski, Puli, Pumi. Süidrussischer Ovtcharka, Sarplaninac, Slovenskv Cuvac.
Maximal HD C. Der HD-Attest wird anerkannt, wenn er von einer offiziellen Auswertungsstelle nach den Richtlinien der FCI ausgestellt ist.

Belgische Schäferhunde
Gebrauchshundeprtifung mit AKZ und bestandener Ankrörung.

Berger des Pyrénées
AKZ nach P0 der SKG oder Eignungstest für Herdenhunde oder Agiiity Brevet der FCI (3x vorztiglich Ai).

Bordeaux-Doggen
Bestandene Ankörung. Dies gilt auch für Hunde in aus-ländischem Besitz. diese müssen zusätzlich eine offizielle HD- und ED-Beurteilung an den Klub einreichen.

Briards (Berger de Brie)
Bestandene Ankôrung «Muss die Wesensprtüfung ohne Vorbehalt bestanden haben».

Dachshunde
Müssen im Wohnsitzland angekört sein.

Deutscher Boxer
Gebrauchshundeprüung mit AKZ. BH 1 zählt nicht.

Deutscher Jagdterrier
Bestandene Ankörung inkl. Zuchtprüfung oder volle Gebrauchshundeprüfung.

Deutsche Vorstehhunde
Bestandene Ankörung und Vollgebrauchshundeprüfung.

Deutsche Wachtelhunde
Bestandene Ankörung und Vollgebrauchshundeprüfung.

Deerhound
Regulärer Lauf bei einem Rennen oder Coursing absolviert.

Dobermann
Bestandene Gebrauchshundeprüfung mit AKZ (BH zählt nicht) oder angekört.

Eurasier
Bestandene Ankörung.

Kleine Münsterländer Vorstehhunde
Bestandene Ankörung.

Magyar Vizsla
Muss im Wohnsitzland zur Zucht zugelassen sein.

Retrieverrassen
Nachweis (offizielies Bestätigungsblatt) über die Teilnahme an einer Retriever Jagdprüfung (Niveau «Anfänger» «C oder B» in der Schweiz. Field Trial «A» im Ausland). Der Hund darf nicht «éliminé» sein. Die Bewertung «non classé»genügt oder Nachweis über bestandene Wesenprüfung.

Riesenschnauzer
Nachweis über bestandene Ankörung beim SRSC oder Gebrauchshundeprüfung (ohne BH I) mit AKZ. HD-Bedingungen gemäss Zucht- und Körreglement des SRSC erfüllt .

Rottweiler
Maximal HD C oder körfähige Hüftgelenke nach ADRK.

Schweizer Laufhunde
Bestandene Jagdprüfung auf Hase, wie sich im Jagdprüfungsreglment (JPR 89) vorgeschrieben ist.

Schweizer Niederlaufhunde, Alpenlandische und Westfälische Dachsbracken
Bestandenes Prüfungsjagen und angekört.

Saluki
Coursing oder Sololauf beendet.

Setter und Pointer
Qualifikation «vorzüglich» an einer CAC des SPCS plus bestandenes Field-Trial des SPCS mit Mindestauszeichnung «sehr gut».

Whippets
Renn- oder coursinglizenz vorweisen oder erfolgreiche Teilnahme an einem Solorennen in der Schweiz.