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Verordnung
Ausstellungsreglement (AR)
• Die Ausstellung wird nach dem AR und AB/AR der SKG durchgeführt. Diese können direkt beim Sekretariat der SKG, Postfach 8276, CH-3001 Bern, bezogen werden. CAC und Res.-CAC nach den Bestimmungen der SKG vergeben. (Oder kann auf der Webseite der SKG, in Format PDF www. hundeweb.org geladen werden.)
• Nach erfolgter Anmeldung erhält des Aussteller, ob sein(e) Hund(e) angenommen oder zurückgewiesen ist (sind).
• Die Ausstellungsleitung (AL) versichert die ausgestellten Hunde gegen Schädigungen
durch Feuer oder Explosion (max. CHF. 2000.-) Sie übernimmt aber keinerlei Haftung
für Schäden oder Verluste (Diebstahl, Entlaufen, Verletzungen, usw.).
• Mit der Einsendung des Meldescheins verpflichtet sich der Hundehalter, zur Bezahlung des Standgeldes. Er erklärt das AR und AB/AR der SKG zu kennen.
• Eine Meldung des gleichen Hundes in mehreren Klassen ist nicht zulässig.
• Jeder Meldung ist eine Fotokopie der Abstammungsurkunde beizulegen.
• Championklasse: Fotokopie des Championausweises.
• Gebrauchsklass: Fotokopie der Bestätigung des zuständigen Landesverbandes über eine erfolgreiche bestandene Gebrauchshundeführung.
• Zuchtgruppen: Eine Zuchtgruppe besteht aus mindestens drei Rüden und/oder Hündinnen eines Züchters aus eigener Zucht (gleiche Rasse, gleicher Zuchtname), ungeachtet , ob sich die Hunde in seinem Eigentum befinden oder nicht. Sie müssen Gleichzeitig in einer Klasse gemäss Art. 9.2 des AR gemeldet sein.
• Paarklassen: Eine Paarklasse besteht aus einem Rüden und einer Hündin, die im Eigentum des selben Aussteller sein müssen. Die Beurteilung der Paarklasse ist die Gleiche, wie die Beurteilung der Zuchtgruppe. Gesucht wird das ideal-typische Zuchtpaar.
Aus dem Ausland importierte Hunde vom Besitzern mit Wohnsitz in der Schweiz, müssen vor der Anmeldung im SHSB (Schweiz. Hundestammbuch in Bern) registrier werden.
Zurechtmachen und Mitbringen von Hunden
Auf Ausstellungsgelände ist ein über das Bürsten und Kämmen hinausgehendes Zurechtmachen von Hunden unter Verwendung jeglicher Mittel und Hilfe untersagt. Gleiches gilt für das Halten eines Hundes an einem so genannten Galgen. Ebenfalls verboten ist das Wickeln oder Einflechten der Haare von Hunden.
Das Mitbringen von Welpen unter drei Monaten ist generell verboten. Das Mitbringen von Welpen von drei bis sechs Monaten ist nur dann zugelassen, wenn der schriftliche Nachweis über den vollständigen Impfschutz (mittels Heimtier- oder Impfausweis) erbracht werden kann. Das Mitbringen von nicht zur Ausstellung gemeldeten Hunden jeglichen Alters auf das Ausstellungsgelände mit Zweck diese zu veräussern, ist untersagt.
Aussteller aus der Schweiz
Das Tollwut-Schutzimpfungsobligatorium wurde aufgehoben. Zum Schutze Ihres Hundes empfehlen wir Ihnen jedoch, diesen gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten impfen zu lassen.
Aussteller aus dem Ausland
Beachten Sie die Einreisebestimmungen in der Schweiz. Tierärztliches Tollwutzeugnis an der Grenze unbedingt erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Grenzübertritt erfolgt sein, darf aber nicht älter als ein Jahr sein.
Verhaltensregel
Die Hunde werden nicht in Boxen untergebracht. Falls Sie di Hunde bei sich haben möchten, halten Sie sie an der Leine. Bitte sorgen Sie dafür, dass das Gelände nicht verunreinigt wird. Versäuberungsplätze, Abfallkübel und Kotaufnahmetaschen stehen zur Verfügung.
In der Schweiz die Hunde mit dem geschnittenen Schwanz oder den Ohren sind von Ausstellung verboten. Nicht eine Rückzahlung in Einschreibungsfall.
Die richtige Klasse für meinen Hund
Welpenklasse (WK) 3 - 6 Monate
Jüngstenklasse (JüK) 6 - 9 Monate
Jugendklasse (JK) 9 - 18 Monate
Zwischenklasse (ZK) 15 - 24 Monate
Offene Klasse (OK) ab 15 Monate
Gebrauchshundeklasse (GK) ab 15 Monate
Championklasseasse (ChK) ab 15 Monate
Veteranenklasse (VK) ab 8 Jahr
Hors concours (HCK) ab 9 Monate
Neue
Jeder mit V 1 platzierter Hund in der Jugend - Zwischen - Offene - Gebrauchs - Champion - Veteranen Klasse kann ein CAC erhalten,
Schwelzer Jugend-Schônheits-Champbn
Der Titels eines «Schweizer Jugend-Schônheits-Champion» wird von der SKG verliehen und zwar für Hunde, die in der Schweiz in der Jugendklasse (JK von 9-18Monaten)
3 Jugend-CAC unter mindestens zwei verschiedenen Richtern an schweizerischen Ausstellungen erhalten haben, davon mindestens eines an einer internationalen Ausstellung.
Schweizert Veteranen-Schönheits-Champion
Der Titels «Schweizer Veteranen-Schônheits-Champion» wird von der SKG verliehen und zwar für Hunde, die in der Schweiz in der Veteranenklasse (VK ab 8 Jahren) 3 Veteranen-CAC unter mindestens zwei verschiedenen Richtern an schweizerischen Ausstellungen erhalten haben, davon rnindestens eines an einer internationalen Ausstellung.